Zollverwaltung veröffentlicht Informationsschreiben zum Verwenderbegriff 

Mit Schreiben vom 29. November 2019 hat die Generalzolldirektion ihr Informationsschreiben zum Begriff des Verwenders aktualisiert. Ergänzt wurden die bisherigen Ausführungen insbesondere um Hinweise zu vollautomatisierten Anlagen, wie z.B. On-Site-Anlagen (z.B. zur Wasserstofferzeugung). 

In Mehrpersonenkonstellationen, beispielsweise bei der Einbindung von Dienstleistern im Unternehmen, ist die Bestimmung des Verwenders von Energieerzeugnissen bzw. des Entnehmenden von Strom von besonderer Bedeutung. Dies nicht nur für die Entlastungsberechtigung für Steuerentlastungen nach dem Stromsteuergesetz und dem Energiesteuergesetz, sondern auch für eventuell entstehende Leistungs- oder Lieferverhältnisse aufgrund des Verwenderbegriffs nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2018 (VII R 21/17). 

Sollten Sie Fragen zur Entlastungsberechtigung haben, sprechen Sie uns gern an. In zahlreichen Konstellationen empfiehlt sich auch ein verbrauchsteuerlicher Health-Check zur Identifikation von Risiken und zusätzlichem Begünstigungspotenzial. 

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