Bundesfinanzhof veröffentlicht Jahresbericht 2019 mit Ausblick auf wichtige Entscheidungen im Jahr 2020

Der Bundesfinanzhof hat auf seiner Website den Jahresbericht 2019 veröffentlicht. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise erfolgte dies nicht im Rahmen einer Pressekonferenz, sondern ausschließlich online. 

Laut des Berichts wurden im vergangenen Jahr 2.334 Verfahren erledigt. Zum Berichtszeitpunkt waren noch 1.730 Verfahren anhängig. Das Gericht weist in seinem Bericht insbesondere auf die durchschnittlichen Verfahrensdauern im Jahr 2019 hin. Die erledigten Revisionsverfahren nahmen demnach durchschnittlich 20 Monate und Nichtzulassungsbeschwerden durchschnittlich sieben Monate in Anspruch. 

Neben der Geschäftsstatistik vermerkt das Gericht ebenfalls die im Jahr 2019 eingegangenen Revisionen von besonderem Interesse sowie die für das Jahr 2020 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung

Besonders hervorzuheben ist dabei das anhängige Revisionsverfahren zur Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten (VII R 28/19, vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 6. Juni 2019 (14 K 3001/18)). Fraglich ist hier, ob der Anwendung der § 9b und § 10 StromStG im Antragsjahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU entgegenstand.

Außerdem kündigt das Gericht eine Entscheidung zur Haftung des Steuerschuldners für Tabaksteuer im Jahr 2020 an (VII R 56/18 und 57/18, vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2018 (4 K 121/17)). Hier ist zu entscheiden, ob ein Tabaksteuerschuldner zugleich auch als Haftungsschuldner nach § 71 AO in Anspruch genommen werden kann.

Hamburg, 16. April 2020. 
Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt 
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