Informationsschreiben der Zollverwaltung zur Steuerbegünstigung für Strom zur Stromerzeugung sowie zum stromsteuerlichen Anlagenbegriff

Die Zollverwaltung veröffentlichte in den vergangenen Tagen zwei (aktualisierte) Informationsschreiben zu strom- und energiesteuerlichen Themen:


  • Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG) vom 4. März 2021
  • Informationsschreiben zum Anlagenbegriff im Stromsteuerrecht vom 11. März 2021


Das Schreiben zur Steuerfreiheit des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG behandelt insbesondere die Entnahme von Strom zur Stromerzeugung in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist. Beispielhaft werden hier Müllverbrennungsanlagen thematisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Zollverwaltung die Steuerfreiheit des § 9 Abs. 1. Nr. 2 StromStG in Zukunft noch enger auslegen wird, als es derzeit bereits gängige Praxis ist.


Das Informationsschreiben zum Anlagenbegriff wurde vor allem im Hinblick auf eine möglicherweise gebotene Anlagenzusammenfassung in Windparks aktualisiert. Die Zollverwaltung geht im Hinblick auf Windenergieanlagen insbesondere auf die Kriterien der technischen Verbundenheit sowie des gemeinsamen Betriebs an einem Standort für Zwecke des § 12b StromStV ein.


Die Schreiben sind auf der Website des Zoll abrufbar.


Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gern an. Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt


Hamburg, 15. März 2021


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