Informationen der Zollverwaltung zur Person, die Strom entnimmt bzw. Energieerzeugnisse verwendet; Besonderheit vollautomatisierte Anlagen

Die Zollverwaltung hat am 3. Mai 2021 das Informationsschreiben zur "Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt" um häufig gestellte Fragen (FAQ) ergänzt.


In ihrem Schreiben geht die Generalzolldirektion insbesondere auf Praxisfragen zu den sog. vollautomatisierten Anlagen ein. Bei solchen Anlagen, die grundsätzlich ohne menschliches Zutun arbeiten, stellt sich in der Praxis die Frage, welcher Person der Realakt der Stromentnahme bzw. Energieverwendung zuzurechnen ist. Insbesondere in Betriebsführungsfällen ist dieser für zahlreiche Steuerbegünstigungen relevante Aspekt oftmals umstritten.


Das aktualisierte Informationsschreiben sowie die Frageliste sind auf der Website des Zolls abrufbar.


Sprechen Sie uns bei Fragen gern an. Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt


Hamburg, 3. Mai 2021

17 Apr., 2024
Novelle des Strom- und Energiesteuerrechts zum 1. Januar 2025
26 März, 2024
KWK-Entlastung 2024 optimieren
25 März, 2024
Spitzenausgleich ausgelaufen, Stromsteuerentlastung dennoch erweitert
28 Juni, 2023
CLIFF & HEDS wird im aktuellen JUVE Handbuch Steuern 2023 empfohlen
14 Juni, 2023
CBAM - Erste Entwürfe der Durchführungsvorschriften für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus veröffentlicht
23 Mai, 2023
CBAM - Das neue CO2 Grenzausgleichssystem
Mehr anzeigen
Share by: