Zollverwaltung veröffentlicht Verfahrensanweisung zum EnSTransV Portal 

Die Zollverwaltung hat am 1. Januar 2021 eine Verfahrensanweisung zum EnSTransV Portal veröffentlicht. Die Verfahrensanweisung selbst datiert vom 9. Dezember 2020. 

Nach der Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) haben die Empfänger von als staatlichen Beihilfen anzusehenden strom- und energiesteuerlichen Begünstigungen die Inanspruchnahme dieser Beihilfen auf jährlicher Basis an das örtlich zuständige Hauptzollamt zu melden. Beispielsweise die Steuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S.d. § 2 Nr. 3 StromStG der §§ 9b, 10 StromStG sowie §§ 54, 55 EnergieStG gelten als solche Beihilfen. 

Dies gilt ab dem Jahr 2019 jedoch lediglich bei Erreichen oder Überschreiten einer "Meldeschwelle" von 200.000 EUR je Begünstigung und Kalenderjahr. Zur (verpflichtend) elektronischen Meldung stellt die Zollverwaltung das EnSTransV Portal zur Verfügung, zu dem jetzt die genannte Verfahrensanweisung veröffentlicht wurde. 

Die Verfahrensanweisung beinhaltet technische Hinweise zur Registrierung im Portal, der Änderung von Stammdaten sowie dem Vorgehen zur Abgabe von Anzeigen und Erklärungen nach der EnSTransV sowie auch deren Korrektur. 

Die Verfahrensanweisung ist auf der Website des Zolls abrufbar. 

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gern an. 

Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt 

Hamburg, 1. Januar 2021

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