Achtes Verbrauchsteueränderungsgesetz veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 2022/39 vom 28. Oktober 2022, Seite 1838 ff. wurde das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen veröffentlicht.


Das Gesetz setzt im Wesentlichen die Neufassung der Systemrichtlinie (Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019) sowie die ebenfalls aktualisierte Alkoholstrukturrichtlinie im deutschen Biersteuergesetz um. Die entsprechenden Neuerungen in anderen Verbrauchsteuergesetzen waren bereits durch das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz umgesetzt worden. 


Wesentliche Neuerung der Neufassung der Systemrichtlinie war die Regelung zur Abwicklung von Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren des freien Verkehrs (also grds. versteuerter Ware) mittels EMCS (Excise Movement and Control System). Bislang waren derartige Beförderungen unter Nutzung von Begleitdokumenten in Papierform vorgesehen.


Darüber hinaus wird im Biersteuergesetz eine Regelung eingeführt, nach der alle Zutaten von Bier, einschließlich die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten, bei der Messung der Grad Plato zu berücksichtigen sind.


Weiterhin erfährt auch das Umsatzsteuergesetz in § 13b eine Änderung. Nunmehr ist geregelt, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) zukünftig auch für den Handel von Emissionszertifikaten, die im nationalen Zertifikatehandel gehandelt werden, Anwendung findet. 


Das Thema wird selbstverständlich auch Gegenstand kommender Veranstaltungen der Kanzlei sein.


Bitte sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit gern an.


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