Fachmeldung der Zollverwaltung zu Rekuperationsstrom veröffentlicht

Mit ihrer Fachmeldung vom 12.  Mai 2021 äußert sich die Zollverwaltung zur stromsteuerlichen Behandlung von  Rekuperationsstrom. Die Fachmeldung ist auf der Website der Zollverwaltung abrufbar: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/vst_rekuperationsstrom_1.html


Bei Rekuperationsstrom handelt es sich um bei dem Betrieb von stromverbrauchenden Anlagen "zurückgewonnene" - mithin erzeugte - elektrische Energie. Hier stellt sich u.a. die Frage, ob die Entnahme des so "zurückgewonnenen" Stroms zum Verbrauch zur Steuerentstehung für diesen Strom nach den grundsätzlichen Regelungen des § 5 Abs. 1 StromStG führt.


Nach nun veröffentlichter Ansicht der Zollverwaltung unterliegt Rekuperationsstrom jedoch nicht der Stromsteuer, soweit der Strom "innerhalb der Kundenanlage des Betreibers" der Anlage entnommen wird. Gleichzeitig scheide eine Steuerfreiheit für die Einsatzmengen an Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG (Strom zur Stromerzeugung) aus.


Die Fachmeldung fällt kurz aus, ist jedoch grundsätzlich erfreulich, da sich in der Praxis Abstimmungen mit den Hauptzollämtern zu den stromsteuerlichen Auswirkungen von Rekuperationsstrom häufen. Ob damit allerdings alle Praxisprobleme gelöst werden können, bleibt abzuwarten. In jedem Fall gilt weiterhin das Gebot, jeden Einzelfall der Stromerzeugung detailliert zu würdigen.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Ihr Ansprechpartner: Helge Schmidt


Hamburg, 14. Mai 2021



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